Weitere Informationen finden Sie in den allgemeinen Hinweisen zu Fahrassistenzsystemen und Einparkhilfen.
Dieses System zeigt die örtlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem Kombiinstrument an. Dies erfolgt durch:
Fahrt in eine gemeinsame Verkehrszone Beispiel: - Ohne PEUGEOT Connect Nav 10 mph oder 20 km/h (je nach Einheit des Kombiinstruments) Mit PEUGEOT Connect Nav Anzeige der gültigen Geschwindigkeit des Landes, in dem Sie fahren
Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder- Geschwindigkeitsbegrenzung bei Regen Beispiele:
Anzeige der Geschwindigkeit in Verbindung mit den zusätzlichen Verkehrsschildern- Wenn sich der Scheibenwischerhebel in der Stellung „Intervallwischen" oder „Wischautomatik" befindet (um den Regensensor zu aktivieren): 110 km/h
Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder - Geschwindigkeitsbegrenzung bei Anhängerbetrieb
Anzeige der Geschwindigkeit in Verbindung mit den zusätzlichen Verkehrsschildern - Wenn eine zugelassene Abschleppvorrichtung fest mit dem Fahrzeug verbunden ist: 90 km/h (zum Beispiel)
Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder- Geschwindigkeitsbegrenzung über eine bestimmte Strecke Beispiel:
Anzeige der Geschwindigkeit in Verbindung mit den zusätzlichen Verkehrsschildern - 70 km/h
Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder- Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht oder einem max. zulässigen Gesamtzuggewicht mit Anhänger von unter 3,5 Tonnen -
Anzeige der Geschwindigkeit in Verbindung mit den zusätzlichen Verkehrsschildern- 90 km/h (zum Beispiel)
Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder - Geschwindigkeitsbegrenzung bei Schnee Beispiel:
Anzeige der Geschwindigkeit in Verbindung mit den zusätzlichen Verkehrsschildern- Bei Außentemperaturen unter 3ºC: 30 km/h (zum Beispiel) mit Symbol „Schneeflocke"
Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder - Geschwindigkeitsbegrenzung zu bestimmten Tageszeiten Beispiel:
Anzeige der Geschwindigkeit in Verbindung mit den zusätzlichen Verkehrsschildern- 30 km/h (zum Beispiel) mit Symbol „Uhr"
Um aktuelle Informationen über die Geschwindigkeitsbegrenzung aus dem Navigationssystem zu erhalten, müssen die Karten des Navigationssystems regelmäßig aktualisiert werden.
Die Einheit für die Geschwindigkeitsbegrenzung (km/h oder mph) ist abhängig von dem Land, in dem Sie fahren.
Dies muss bei der Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt werden.
Damit das System richtig funktioniert, muss, wenn Sie das Land wechseln, die Geschwindigkeitseinheit auf dem Kombiinstrument derjenigen des Landes, in dem Sie sich befinden, entsprechen.
Die automatische Erkennung von Verkehrsschildern ist eine Fahrhilfe; die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden nicht immer korrekt angezeigt.
Die auf den Verkehrsschildern angegebenen Geschwindigkeiten haben grundsätzlich Vorrang vor den Anzeigen des Systems.
Das System wurde so entwickelt, dass es Verkehrsschilder erkennt, die dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr entsprechen.
Spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie zum Beispiel solche für LKW, werden nicht angezeigt.
Die Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Kombiinstrument wird aktualisiert, sobald Sie an einem Verkehrsschild mit Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge (Personenkraftwagen) vorbeifahren.
Aktivierung/Deaktivierung
Standardmäßig wird das System bei jedem Start automatisch aktiviert.
Die Einstellungen werden über das Menü Fahrbeleuchtung/Fahrzeug auf dem Touchscreen geändert.
Anzeigen auf dem Kombiinstrument
oder
Das System ist aktiv, erkennt aber keine Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Bei Erkennung einer Information zu Geschwindigkeitsbegrenzungen zeigt das System den Wert an.
Bei einer vorgeschlagenen Höchstgeschwindigkeit blinkt bei der ersten Überschreitung um über 5 km/h (z. B. 95 km/h) die Geschwindigkeit auf der Anzeige 10 Sekunden lang (je nach Ausführung).
Funktionsgrenzen
Unter bestimmten Umständen berücksichtigt das System die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht, insbesondere in folgenden Fällen:
Es ist möglich, dass das System keine Geschwindigkeitsbegrenzung erkennt, wenn es das Schild nicht in einer vorbestimmten Zeit erkennt, sowie in folgenden Situationen:
Empfehlung
Zusätzlich zu Erkennung von Verkehrsschildern kann der Fahrer die angezeigte Geschwindigkeit als Geschwindigkeitseinstellung für den Geschwindigkeitsbegrenzer oder den Geschwindigkeitsregler auswählen, indem er die Speichertaste des Geschwindigkeitsbegrenzers bzw. des Geschwindigkeitsreglers benutzt.
Weitere Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzer, Geschwindigkeitsregler oder adaptivem Geschwindigkeitsregler finden Sie im entsprechenden Abschnitt.
Bedienelemente am Lenkrad
Auf dem Kombiinstrument angezeigte Informationen
Speichern der eingestellten Geschwindigkeit
Die Anzeige der Informationen im Zusammenhang mit dem Geschwindigkeitsbegrenzer/-regler erscheint.
Bei Erkennung eines Schildes zur Geschwindigkeitsbegrenzung zeigt das System den Wert an, die Anzeige „MEM" blinkt für einige Sekunden und eine Meldung schlägt vor, diese als neue Sollgeschwindigkeit zu speichern.
Beträgt die Differenz zwischen der Geschwindigkeitseinstellung und der durch das Erkennung von Verkehrsschildern angezeigten Geschwindigkeit weniger als 9 km/h, wird das „MEM"-Symbol nicht angezeigt.
Je nach Fahrbedingungen werden ggf. mehrere Geschwindigkeiten angezeigt.
Eine Meldung zur Bestätigung der Anfrage erscheint.
Die Anzeige kehrt dann in den vorherigen Zustand zurück.
Erweiterte Erkennung von Verkehrsschildern
Weitere Informationen finden Sie in den allgemeinen Hinweisen zu Fahrassistenzsystemen und Einparkhilfen.
Dieses Zusatzsystem erkennt diese Verkehrsschilder und zeigt sie bei Auswahl des entsprechenden Anzeigemodus auf dem Kombiinstrument an:
Die auf den tatsächlichen Verkehrsschildern angegebenen Vorgaben haben grundsätzlich Vorrang vor den Anzeigen des Systems.
Die Schilder müssen dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr entsprechen.
Aktivierung/Deaktivierung
Wird über das Touchscreen-Menü Fahrbeleuchtung / Fahrzeug eingestellt.