Seat Ateca > Diebstahlwarnanlage*
Beschreibung
Mithilfe der Diebstahlwarnanlage werden
Einbruchversuche und der Diebstahl des
Fahrzeugs erschwert. Hierfür löst die Anlage
bei unbefugtem Eindringen in das Fahrzeug
akustische und optische Warnsignale aus.
Die Diebstahlwarnanlage wird beim Verriegeln
des Fahrzeugs mit dem Fahrzeugschlüssel
automatisch aktiviert. Die Anlage ist danach
sofort funktionsbereit. Das Einschalten
der Alarmanlage und der Safesicherung
(Doppelverriegelung) werden durch Blinken
der in der Fahrertür befindlichen Kontrollleuchte
und der Blinkleuchten angezeigt.
Ist eine Tür oder die Heckklappe beim Einschalten
der Diebstahlwarnanlage geöffnet,
so gehört sie nicht zu den Schutzzonen des
Fahrzeugs. Wird die Tür oder die Heckklappe
später geschlossen, so gehört sie automatisch
zu den Schutzzonen des Fahrzeugs, und
der optische Hinweis der Blinker wird ausgeführt,
wenn die Türen verriegelt werden.
- Die Blinker blinken beim Entriegeln und
beim Abschalten der Diebstahlwarnanlage
zweimal auf.
- Die Blinker blinken beim Verriegeln und
beim Einschalten der Diebstahlwarnanlage
einmal auf.
Wann wird der Alarm ausgelöst?
Der Diebstahlalarm gibt 30 Sekunden lang
akustische und Leuchtsignale aus (Blinker),
die bis zu 10 Mal wiederholt werden, wenn bei
einem verriegelten Fahrzeug versucht wird,
die folgenden Handlungen ohne Berechtigung
durchzuführen:
- Öffnen einer mit dem Fahrzeugschlüssel
mechanisch entriegelten Tür ohne Einschalten
der Zündung innerhalb von etwa 15 Sekunden
(in bestimmten Ländern, wie zum Beispiel
Holland, entfällt die Wartezeit von 15 Sekunden
und die Diebstahlwarnanlage wird
sofort beim Öffnen der Tür ausgelöst).
- Öffnen einer Tür.
- Motorraumklappe öffnen
- Öffnen der Heckklappe.
- Einschalten der Zündung mit einem ungültigen
Fahrzeugschlüssel.
- Unsachgemäße Manipulation des Alarms.
- Abschalten der Fahrzeugbatterie.
- Bewegung im Fahrzeug (bei Fahrzeugen mit
Innenraumüberwachung ).
- Abschleppen des Fahrzeugs (bei Fahrzeugen
mit Abschleppschutz).
- Anheben des Fahrzeugs (bei Fahrzeugen
mit Abschleppschutz )
- Transportieren des Fahrzeugs auf einer Autofähre
oder Eisenbahn (bei Fahrzeugen mit Abschleppschutz oder Innenraumüberwachung
- Abkoppeln eines an die Diebstahlwarnanlage
angeschlossenen Anhängers.
Alarm ausschalten
- Entriegeln Sie das Fahrzeug über die Entriegelungstaste
des Fahrzeugschlüssels.
- ODER: Schalten Sie die Zündung mit einem
gültigen Fahrzeugschlüssel ein.
Wenn die Fahrertür mit dem Fahrzeugschlüssel
mechanisch entriegelt wird, stehen 15 Sekunden
zur Verfügung, um den Schlüssel in
das Zündschloss einzustecken und um die
Zündung einzuschalten.
Andernfalls wird für 30 Sekunden der Alarm
ausgelöst und die Zündung gesperrt.
VORSICHT
Wenn Sie die Einbruchsicherung ausschalten,
werden die Innenraumüberwachung
und die Abschleppschutzüberwachung automatisch
ausgeschaltet.
Hinweis
- Wird das Fahrzeug über einen langen
Zeitraum nicht bewegt, so erlischt die Kontrollleuchte
nach Ablauf von 28 Tagen, um
die Batterie zu schonen. Die Diebstahlwarnanlage
bleibt eingeschaltet.
- Wird nach Ablauf des Warnsignals in einen
weiteren Sicherungsbereich eingedrungen
(z.B. nach dem Öffnen einer Tür die
Heckklappe geöffnet), wird erneut Alarm
ausgelöst.
- Die Diebstahlwarnanlage wird beim Verriegeln
von innen mit der Zentralverriegelungstaste
nicht aktiviert.
- Wenn die Fahrertür mit dem Fahrzeugschlüssel
mechanisch entriegelt wird, ist
nur die Fahrertür entriegelt und nicht das
ganze Fahrzeug. Erst beim Einschalten der
Zündung werden alle Türen entsichert, jedoch
nicht entriegelt, und die Zentralverriegelungstaste
aktiviert.
- Bei schwacher oder entladener Fahrzeugbatterie
arbeitet die Diebstahlwarnanlage
nicht ordnungsgemäß.
- Wenn die Alarmanlage eingeschaltet ist,
bleibt die Fahrzeugüberwachung auch
dann gewährleistet, wenn die Batterie abgeklemmt
oder defekt ist.
- Wird einer der beiden Batteriepole bei
aktivierter Anlage abgeklemmt, wird Alarm
ausgelöst.
Innenraumüberwachung und Abschleppschutz*
Hierbei handelt es sich um eine Überwachungs-
oder Kontrollfunktion der Diebstahlwarnanlage*,
der über Ultraschall einen unberechtigten
Zugang zum Fahrzeuginnenraum
erkennt.
Die Innenraumüberwachung und der Abschleppschutz
(Neigungssensor) werden zusammen
mit der Diebstahlwarnanlage automatisch
eingeschaltet. Zum Einschalten des
Sensors der Innenraumüberwachung müssen
alle Türen sowie die Heckklappe geschlossen
sein.
Wenn Sie das Sicherheitssystem „Safe"*
ausschalten, werden die Innenraumüberwachung
und die Abschleppschutzüberwachung
automatisch ausgeschaltet.
Aktivierung
- Dieses System wird bei Aktivierung der
Diebstahlwarnanlage automatisch eingeschaltet.
Deaktivierung
- Öffnen Sie das Fahrzeug manuell mit dem
Schlüssel oder drücken Sie die Taste
der
Funk-Fernbedienung. Die Zeit vom Öffnen der
Tür bis zum Einführen des Schlüssels in den
Kontakt darf 15 Sek. nicht überschreiten, anderenfalls
wird der Alarm ausgelöst.
- Drücken Sie zweimal die Taste
der Funk-
Fernbedienung. Der Sensor für die Innenraumüberwachung
und der Neigungssensor
werden ausgeschaltet. Die Diebstahlwarnanlage
bleibt eingeschaltet.
Die Überwachung des Fahrgastraums und
das Abschleppschutzsystem werden automatisch
erneut aktiviert, wenn Sie das Fahrzeug
das nächste Mal verriegeln.
Wenn die Innenraumüberwachung und der
Abschleppschutz abgeschaltet werden sollen,
muss dies nach jeder Verriegelung des
Fahrzeugs wiederholt werden, da sie bei jeder
Verriegelung wieder automatisch eingeschaltet
werden.
Die Innenraumüberwachung und der Abschleppschutz
sollten z. B. ausgeschaltet
werden, wenn Tiere im verriegelten Fahrzeug
gelassen werden (sonst wird durch Bewegungen
im Fahrzeuginnenraum der Alarm ausgelöst)
und wenn das Fahrzeug transportiert
oder mit einer angehobenen Achse abgeschleppt
wird.
Deaktivierung über das Infotainment-System
- Schalten Sie die Zündung aus und wählen
Sie: Taste > SETUP > Öffnen und
Schließen > Zentralverriegelung >
Innenraumüberwachung.
- Wenn Sie nun Ihr Fahrzeug verriegeln, ist die
Innenraum- und Abschleppschutzüberwachung
bis zum nächsten Türöffnen ausgeschaltet.
Fehlalarm
Die Innenraumüberwachung kann nur bei einem
vollständig geschlossenen Fahrzeug
richtig funktionieren. Hierbei sind die gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten.
In den folgenden Fällen kann ein Fehlalarm
ausgelöst werden:
- Geöffnete Fenster (ganz oder teilweise).
- Geöffnetes Schiebe-/Ausstelldach (ganz
oder teilweise)
- Bewegungen, die auf Gegenstände im
Fahrzeuginnenraum, wie beispielsweise lose
Papiere, am Rückspiegel befestigte Anhänger
(Luftverbesserer) etc., zurückzuführen sind.
Hinweis
- Wird das Fahrzeug bei eingeschalteter
Alarmanlage ohne Aktivierung der Innenraumüberwachung
verriegelt, wird durch
dieses erneute Verriegeln die Alarmanlage
mit allen Funktionen außer der Innenraumüberwachung
eingeschaltet. Die Innenraumüberwachung
wird beim nächsten Einschalten
der Alarmanlage wieder aktiviert,
sofern sie nicht zuvor absichtlich abgeschaltet
wurde.
- Sollte der Alarm aufgrund des Volumensensors
ausgelöst worden sein, wird dies
beim Öffnen des Fahrzeugs über die blinkende
Kontrollleuchte in der Fahrzeugtür
angezeigt. Dieses Blinksignal unterscheidet
sich vom Blinksignal für eingeschaltete
Diebstahlwarnanlage.
- Der Vibrationsalarm eines im Fahrzeug
zurückgelassenen Mobiltelefons kann den
Alarm der Innenraumüberwachung auslösen,
da die Sensoren auf Bewegung und Erschütterungen
im Fahrzeug reagieren.
- Wenn bei Aktivierung der Diebstahlwarnanlage
noch eine der Türen oder die Heckklappe
offen ist, wird nur die Alarmanlage
aktiviert. Nach Schließen aller Türen (einschließlich
Heckklappe), werden die Innenraumüberwachung
und der Abschleppschutz
aktiviert.
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Einleitung zum Thema
Die Zentralverriegelung funktioniert nur dann
ordnungsgemäß, wenn alle Türen und die
Heckklappe vollständig geschlossen sind. Bei
geöffneter Fahrertür kann mit dem Fahrzeugschlüssel
das Fahrzeug nicht verriegelt werden.
Einführung
Die Türen und die Heckklappe können z.B. bei
einem Ausfall des Fahrzeugschlüssels oder
der Zentralverriegelung manuell verriegelt
und teilweise entriegelt werden.
Wenn die Batterie Ihres Fahrzeugs entladen ist, kann das Fahrzeug mithilfe
eines Starthilfekabelsatzes und einer Batterie in einem anderen Fahrzeug oder einer
tragbaren Fremdbatterie gestartet werden. Bei unsachgemäßer Durchführung kann eine
Starthilfe gefährlich sein.