Seat Ateca > Diebstahlwarnanlage*

Bedienung / Öffnen und schließen / Diebstahlwarnanlage*

Beschreibung

Mithilfe der Diebstahlwarnanlage werden Einbruchversuche und der Diebstahl des Fahrzeugs erschwert. Hierfür löst die Anlage bei unbefugtem Eindringen in das Fahrzeug akustische und optische Warnsignale aus.

Die Diebstahlwarnanlage wird beim Verriegeln des Fahrzeugs mit dem Fahrzeugschlüssel automatisch aktiviert. Die Anlage ist danach sofort funktionsbereit. Das Einschalten der Alarmanlage und der Safesicherung (Doppelverriegelung) werden durch Blinken der in der Fahrertür befindlichen Kontrollleuchte und der Blinkleuchten angezeigt.

Ist eine Tür oder die Heckklappe beim Einschalten der Diebstahlwarnanlage geöffnet, so gehört sie nicht zu den Schutzzonen des Fahrzeugs. Wird die Tür oder die Heckklappe später geschlossen, so gehört sie automatisch zu den Schutzzonen des Fahrzeugs, und der optische Hinweis der Blinker wird ausgeführt, wenn die Türen verriegelt werden.

  • Die Blinker blinken beim Entriegeln und beim Abschalten der Diebstahlwarnanlage zweimal auf.
  • Die Blinker blinken beim Verriegeln und beim Einschalten der Diebstahlwarnanlage einmal auf.

Wann wird der Alarm ausgelöst?

Der Diebstahlalarm gibt 30 Sekunden lang akustische und Leuchtsignale aus (Blinker), die bis zu 10 Mal wiederholt werden, wenn bei einem verriegelten Fahrzeug versucht wird, die folgenden Handlungen ohne Berechtigung durchzuführen:

  • Öffnen einer mit dem Fahrzeugschlüssel mechanisch entriegelten Tür ohne Einschalten der Zündung innerhalb von etwa 15 Sekunden (in bestimmten Ländern, wie zum Beispiel Holland, entfällt die Wartezeit von 15 Sekunden und die Diebstahlwarnanlage wird sofort beim Öffnen der Tür ausgelöst).
  • Öffnen einer Tür.
  • Motorraumklappe öffnen
  • Öffnen der Heckklappe.
  • Einschalten der Zündung mit einem ungültigen Fahrzeugschlüssel.
  • Unsachgemäße Manipulation des Alarms.
  • Abschalten der Fahrzeugbatterie.
  • Bewegung im Fahrzeug (bei Fahrzeugen mit Innenraumüberwachung ).
  • Abschleppen des Fahrzeugs (bei Fahrzeugen mit Abschleppschutz).
  • Anheben des Fahrzeugs (bei Fahrzeugen mit Abschleppschutz )
  • Transportieren des Fahrzeugs auf einer Autofähre oder Eisenbahn (bei Fahrzeugen mit Abschleppschutz oder Innenraumüberwachung
  • Abkoppeln eines an die Diebstahlwarnanlage angeschlossenen Anhängers.

Alarm ausschalten

  • Entriegeln Sie das Fahrzeug über die Entriegelungstaste des Fahrzeugschlüssels.
  • ODER: Schalten Sie die Zündung mit einem gültigen Fahrzeugschlüssel ein.

Wenn die Fahrertür mit dem Fahrzeugschlüssel mechanisch entriegelt wird, stehen 15 Sekunden zur Verfügung, um den Schlüssel in das Zündschloss einzustecken und um die Zündung einzuschalten.

Andernfalls wird für 30 Sekunden der Alarm ausgelöst und die Zündung gesperrt.

VORSICHT

Wenn Sie die Einbruchsicherung ausschalten, werden die Innenraumüberwachung und die Abschleppschutzüberwachung automatisch ausgeschaltet.

Hinweis

  • Wird das Fahrzeug über einen langen Zeitraum nicht bewegt, so erlischt die Kontrollleuchte nach Ablauf von 28 Tagen, um die Batterie zu schonen. Die Diebstahlwarnanlage bleibt eingeschaltet.
  • Wird nach Ablauf des Warnsignals in einen weiteren Sicherungsbereich eingedrungen (z.B. nach dem Öffnen einer Tür die Heckklappe geöffnet), wird erneut Alarm ausgelöst.
  • Die Diebstahlwarnanlage wird beim Verriegeln von innen mit der Zentralverriegelungstaste nicht aktiviert.
  • Wenn die Fahrertür mit dem Fahrzeugschlüssel mechanisch entriegelt wird, ist nur die Fahrertür entriegelt und nicht das ganze Fahrzeug. Erst beim Einschalten der Zündung werden alle Türen entsichert, jedoch nicht entriegelt, und die Zentralverriegelungstaste aktiviert.
  • Bei schwacher oder entladener Fahrzeugbatterie arbeitet die Diebstahlwarnanlage nicht ordnungsgemäß.
  • Wenn die Alarmanlage eingeschaltet ist, bleibt die Fahrzeugüberwachung auch dann gewährleistet, wenn die Batterie abgeklemmt oder defekt ist.
  • Wird einer der beiden Batteriepole bei aktivierter Anlage abgeklemmt, wird Alarm ausgelöst.

Innenraumüberwachung und Abschleppschutz*

Hierbei handelt es sich um eine Überwachungs- oder Kontrollfunktion der Diebstahlwarnanlage*, der über Ultraschall einen unberechtigten Zugang zum Fahrzeuginnenraum erkennt.

Die Innenraumüberwachung und der Abschleppschutz (Neigungssensor) werden zusammen mit der Diebstahlwarnanlage automatisch eingeschaltet. Zum Einschalten des Sensors der Innenraumüberwachung müssen alle Türen sowie die Heckklappe geschlossen sein.

Wenn Sie das Sicherheitssystem „Safe"*  ausschalten, werden die Innenraumüberwachung und die Abschleppschutzüberwachung automatisch ausgeschaltet.

Aktivierung

  • Dieses System wird bei Aktivierung der Diebstahlwarnanlage automatisch eingeschaltet.

Deaktivierung

  • Öffnen Sie das Fahrzeug manuell mit dem Schlüssel oder drücken Sie die Taste der Funk-Fernbedienung. Die Zeit vom Öffnen der Tür bis zum Einführen des Schlüssels in den Kontakt darf 15 Sek. nicht überschreiten, anderenfalls wird der Alarm ausgelöst.
  • Drücken Sie zweimal die Taste der Funk- Fernbedienung. Der Sensor für die Innenraumüberwachung und der Neigungssensor werden ausgeschaltet. Die Diebstahlwarnanlage bleibt eingeschaltet.

Die Überwachung des Fahrgastraums und das Abschleppschutzsystem werden automatisch erneut aktiviert, wenn Sie das Fahrzeug das nächste Mal verriegeln.

Wenn die Innenraumüberwachung und der Abschleppschutz abgeschaltet werden sollen, muss dies nach jeder Verriegelung des Fahrzeugs wiederholt werden, da sie bei jeder Verriegelung wieder automatisch eingeschaltet werden.

Die Innenraumüberwachung und der Abschleppschutz sollten z. B. ausgeschaltet werden, wenn Tiere im verriegelten Fahrzeug gelassen werden (sonst wird durch Bewegungen im Fahrzeuginnenraum der Alarm ausgelöst) und wenn das Fahrzeug transportiert oder mit einer angehobenen Achse abgeschleppt wird.

Deaktivierung über das Infotainment-System

  • Schalten Sie die Zündung aus und wählen Sie: Taste > SETUP > Öffnen und Schließen > Zentralverriegelung > Innenraumüberwachung.
  • Wenn Sie nun Ihr Fahrzeug verriegeln, ist die Innenraum- und Abschleppschutzüberwachung bis zum nächsten Türöffnen ausgeschaltet.

Fehlalarm

Die Innenraumüberwachung kann nur bei einem vollständig geschlossenen Fahrzeug richtig funktionieren. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

In den folgenden Fällen kann ein Fehlalarm ausgelöst werden:

  • Geöffnete Fenster (ganz oder teilweise).
  • Geöffnetes Schiebe-/Ausstelldach (ganz oder teilweise)
  • Bewegungen, die auf Gegenstände im Fahrzeuginnenraum, wie beispielsweise lose Papiere, am Rückspiegel befestigte Anhänger (Luftverbesserer) etc., zurückzuführen sind.

Hinweis

  • Wird das Fahrzeug bei eingeschalteter Alarmanlage ohne Aktivierung der Innenraumüberwachung verriegelt, wird durch dieses erneute Verriegeln die Alarmanlage mit allen Funktionen außer der Innenraumüberwachung eingeschaltet. Die Innenraumüberwachung wird beim nächsten Einschalten der Alarmanlage wieder aktiviert, sofern sie nicht zuvor absichtlich abgeschaltet wurde.
  • Sollte der Alarm aufgrund des Volumensensors ausgelöst worden sein, wird dies beim Öffnen des Fahrzeugs über die blinkende Kontrollleuchte in der Fahrzeugtür angezeigt. Dieses Blinksignal unterscheidet sich vom Blinksignal für eingeschaltete Diebstahlwarnanlage.
  • Der Vibrationsalarm eines im Fahrzeug zurückgelassenen Mobiltelefons kann den Alarm der Innenraumüberwachung auslösen, da die Sensoren auf Bewegung und Erschütterungen im Fahrzeug reagieren.
  • Wenn bei Aktivierung der Diebstahlwarnanlage noch eine der Türen oder die Heckklappe offen ist, wird nur die Alarmanlage aktiviert. Nach Schließen aller Türen (einschließlich Heckklappe), werden die Innenraumüberwachung und der Abschleppschutz aktiviert.

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