Zubehör und technische Änderungen
Lassen Sie sich vor dem Kauf von Zubehör und Ersatzteilen beraten.
Ihr Fahrzeug bietet ein hohes Maß an aktiver und passiver Sicherheit. Wenn Ihr Fahrzeug nachträglich mit Zubehör ausgestattet wird oder wenn Teile ausgetauscht werden müssen, empfehlen wir Ihnen, Rat und Hilfe Ihres Audi Betriebes in Anspruch zu nehmen. Ihr Audi Betrieb informiert Sie gern über Zweckmäßigkeit, gesetzliche Bestimmungen und werkseitige Empfehlungen für Zubehör und Ersatzteile.
Wir empfehlen Ihnen, Audi Zubehör und Audi Original Teile zu verwenden. Hierfür hat Audi Zuverlässigkeit, Sicherheit und Eignung festgestellt.
Selbstverständlich tragen Audi Betriebe für die fachgerechte Montage Sorge.
Für andere Erzeugnisse können wir dies - auch wenn im Einzelfall eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Technischen Prüf- und Überwachungsverein oder eine behördliche Genehmigung vorliegen sollte - trotz laufender Marktbeobachtung nicht beurteilen und auch nicht dafür einstehen.
Nachträglich eingebaute Geräte, die unmittelbar die Kontrolle des Fahrers beeinflussen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsregelanlage oder elektronisch geregelte Dämpfersysteme müssen ein e-Kennzeichen tragen (Genehmigungszeichen der Europäischen Union) und für Ihr Fahrzeug freigegeben sein.
Zusätzlich angeschlossene elektrische Geräte, die nicht der unmittelbaren Kontrolle des Fahrzeuges dienen, wie beispielsweise Kühlboxen, Computer oder Ventilatoren, müssen ein - Kennzeichen tragen (Konformitätserklärung der Hersteller in der Europäischen Union).
ACHTUNG
Zubehörteile wie z. B. Telefonhalterungen oder Becherhalter dürfen niemals auf den Abdeckungen oder im Wirkungsbereich der AirAirbags montiert werden - Verletzungsgefahr bei Airbag-Auslösung.
Technische Änderungen
Bei technischen Änderungen müssen unsere Richtlinien eingehalten werden.
Eingriffe an den elektronischen Bauteilen und deren Software können zu Funktionsstörungen führen.
Aufgrund der Vernetzung von elektronischen Bauteilen können diese Störungen auch direkt nicht betroffene Systeme beeinträchtigen. Dies bedeutet, dass die Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs erheblich gefährdet sein kann, ein erhöhter Verschleiß von Fahrzeugteilen eintreten und schließlich die Fahrzeug-Betriebserlaubnis erlöschen kann.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass Ihr Audi Vertragspartner für Schäden, die infolge unsachgemäßer Arbeiten entstehen, keine Gewähr übernehmen kann.
Wir empfehlen Ihnen, alle Arbeiten in Audi Betrieben mit Audi Original Teilen durchführen zu lassen.
ACHTUNG
Arbeiten oder Veränderungen an Ihrem Fahrzeug, die unsachgemäß durchgeführt werden, können Funktionsstörungen verursachen - Unfallgefahr!
Hinweis
Änderungen im Frontbereich und Zusatzumbauten im Motorraum (z. B. durch Tuningmaßnahmen) können den Fußgängerschutz beeinträchtigen und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs führen.
Sendefunkgeräte und Geschäftsausrüstungen
Sendefunkgeräte
Für den Betrieb von Funkgeräten im Fahrzeug ist eine Außenantenne erforderlich. Nur mit einer Außenantenne wird die optimale Reichweite der Geräte erreicht.
Der nachträgliche Einbau von Sendefunkgeräten in das Fahrzeug ist generell genehmigungspflichtig und kann Auswirkungen auf die Fahrzeug-Typgenehmigung haben. Unter Umständen erlischt dadurch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Über die Möglichkeiten des Einbaus und des Betriebs von Sendefunkgeräten können Sie sich bei Ihrem Fachbetrieb informieren.
Geschäftsausrüstung
Der nachträgliche Einbau von Geräten aus dem Bereich der Wohn- und Geschäftsausrüstung in das Fahrzeug ist gestattet, solange diese keinen Einfluss auf die unmittelbare Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug nehmen können. Die Geräte müssen mit einem -Kennzeichen versehen sein. Nachträglich eingebaute Geräte, die die Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug beeinflussen können, müssen dagegen immer eine Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge besitzen und mit einem e-Kennzeichen versehen sein.
ACHTUNG
VORSICHT
Beim Betreiben eines Funkgeräts ohne Anschluss an eine Außenantenne können im Fahrzeug die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung überschritten werden. Das gilt auch bei einer nicht ordnungsgemäß installierten Außenantenne.
Hinweis
Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften sowie die Anweisungen und Betriebshinweise in den Bedienungsanleitungen der Funkgeräte.
Umweltverträglichkeit
Bei der Konstruktion, Materialauswahl und Herstellung Ihres neuen Audi spielt der Umweltschutz eine entscheidende Rolle:
Konstruktive Maßnahmen zur wirtschaftlichen Wiederverwendung
Materialauswahl
Einhaltung der gesetzlichen Stoffverbote für: Cadmium, Asbest, Blei, Quecksilber, Chrom VI und weiterer Substanzen wie Flammhemmer und Weichmacher.
Herstellung