Verbraucherinformationen
Gespeicherte Informationen in den Steuergeräten
Unfalldatenspeicher (Event Data Recorder)
Ihr Fahrzeug verfügt über einen Unfalldatenspeicher (EDR).
Die EDR-Funktion zeichnet bei einem leichten oder schweren Unfall Daten auf. Diese Daten dienen zur Unterstützung bei der Analyse zum Verhalten der verschiedenen Fahrzeugsysteme.
Der EDR zeichnet über eine verringerte Zeitspanne (normalerweise 10 Sekunden oder weniger) dynamische Fahrdaten und Daten der Rückhaltesysteme auf, wie zum Beispiel:
Diese Daten tragen zum einem besseren Verständnis der Umstände bei unter denen sich der Verkehrsunfall ereignet hat.
Ebenso werden Daten der Fahrassistenzsysteme aufgezeichnet. Diese beinhalten Angaben darüber, ob das System z. B. inaktiv oder aktiv war und ob dessen Eingreifen einen Einfluss auf das dynamische Verhalten des Fahrzeugs hatte und in den vorher beschriebenen Situationen beim Be- oder Entschleunigen eine Spurabweichung erfolgte.
Je nach Fahrzeugausstattung schließt dies folgende Systemdaten ein:
Die Daten aus dem EDR werden ausschließlich in besonderen Unfallsituationen aufgezeichnet.
Bei normalen Fahrbedingungen werden keine Daten aufgezeichnet.
Es werden keine Audio- oder Videodaten im Fahrzeuginnenraum oder im Fahrzeugumfeld aufgezeichnet. Persönliche Daten wie Name, Alter oder Geschlecht werden unter keinen Umständen aufgezeichnet. Hingegen ist es möglich, dass Dritte (wie beispielsweise Strafverfolgungsbehörden) den Inhalt des EDR mit anderen Datenbanken in Verbindung bringen und so einen persönlichen Bezug im Kontext von Unfalluntersuchungen herstellen können.
Um die EDR-Daten auslesen zu können, benötigen Sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, Zugang zur OBD-Schnittstelle („On-Board- Diagnose") Ihres eingeschalteten Fahrzeugs.
SEAT hat keinen Zugang auf die EDR-Daten, es sei denn der Eigentümer (oder bei „Leasing" der Leasingnehmer) erteilt seine Zustimmung dazu. Mit Rücksicht auf die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen können Ausnahmen gemacht werden.
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen für Produkte, die Ihre Sicherheit betreffen, kann SEAT die Daten des EDR für Felduntersuchungen und für die Qualitätsverbesserung der Fahrzeugsysteme verwenden. Die für Felduntersuchungen verwendeten Daten werden anonym behandelt (das heißt ohne Angaben zum Fahrzeug, zum Besitzer oder Leasingnehmer).
Andere interessante Informationen
Umweltverträglichkeit
Bei der Konstruktion, Materialauswahl und Herstellung Ihres neuen SEAT spielt der Umweltschutz eine wichtige Rolle.
Konstruktive Maßnahmen zur Begünstigung des Recyclings
Materialauswahl
Verbot, abgesehen von den gesetzlich festgelegten Ausnahmen (Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge), von Schwermetallen: Kadmium, Blei, Quecksilber und sechswertiges Chrom.
Herstellung
Recycling der elektrischen und elektronischen Geräte
Alle nicht fest im Fahrzeug verbauten elektrischen und elektronischen Geräte (E.E.G.) müssen dauerhaft und unverwischbar mit folgendem Symbol gekennzeichnet sein:
Dieses Symbol weist daraufhin, dass die E.E.G. nicht in den normalen Haushaltsabfall gelangen dürfen, sondern als Sonderabfall entsorgt werden müssen.
Information über die EU-Richtlinie 2014/53/EU
Vereinfachte EU-Konformitätserklärung
Ihr Fahrzeug besitzt verschiedene radioelektrische Geräte. Die Hersteller dieser Geräte erklären, dass die Geräte die EU-Richtlinie 2014/53/EU erfüllen, sofern das Gesetz es verlangt.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter folgender Internetadresse abrufbar
Entsprechungstabelle
Die Entsprechungstabelle hilft Ihnen, die Bezeichnung des Gerätes in der EU-Konformitätserklärung mit den Fahrzeugausstattungen und der angewandten Terminologie in der Fahrzeugdokumentation in Beziehung zu setzen.
Herstelleradressen
Gemäß der Richtlinie 2014/53/EU müssen alle wichtigen Fahrzeugteile mit der entsprechenden Herstelleradresse versehen sein.
Im Folgenden werden die Herstelleradressen von jenen Bauteilen angegeben, die aufgrund ihrer Größe oder Charakteristik nicht mit einem Aufkleber versehen werden können, obwohl dies gesetzlich verlangt wird:
Frequenzbereiche, Senderleistungen
a) Die Inbetriebsetzung oder Genehmigung für die Nutzung radioelektronischer Technologie kann in gewissen europäischen Ländern eingeschränkt, nicht möglich oder nur unter zusätzlichen Bedingungen möglich sein.